Herzlich willkommen in der GRN-Klinik Eberbach

Wir freuen uns, Sie auf der Website der GRN-Klinik Eberbach zu begrüßen. Das ehemalige Kreiskrankenhaus gehört zur 2006 gegründeten GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, ein Verbund aus vier Kliniken, Senioren und Betreuungszentren, Medizinischen Versorgungszentren und angeschlossener Apotheke. Im Juli 2010 wurde das frühere Kreiskrankenhaus entsprechend seinen Schwestereinrichtungen in Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim – in GRN-Klinik Eberbach umbenannt. Die Klinik ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung und für die chirurgischen und internistischen Fächer Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg.

Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website finden Sie auf unserer Übersichts-Seite zur Barrierefreiheit. 

350 Mitarbeitende

arbeiten in 5 Fachdisziplinen

 

130 Betten

stehen im Krankenhaus zur Verfügung

 

Mehr als 6000 stationäre

und 15.000 ambulante Notfälle pro Jahr

 

Kontakt

Alexander Teufel

Klinikleiter

GRN-Klinik Eberbach

Scheuerbergstraße 3

69412 Eberbach

Lob und Kritik

Wir freuen uns über Ihr Feedback, damit wir uns stetig weiter verbessern können.

Tel: 06271 83-7289

E-Mail: feedback-eberbach@grn.de

 

Aktuelle Meldungen

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Häufige Fragen von Patienten und Angehörigen

Brauche ich eine Überweisung vom Haus- bzw. Facharzt?

Als Krankenhaus ist es uns - außer im Notfall - nicht erlaubt, gesetzlich versicherte Kassenpatienten ohne Überweisung durch einen Facharzt zu behandeln. Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Kassen möchten, dass ihre Versicherten - wann immer möglich - bei niedergelassenen und kassenärztlich zugelassenen Ärzten behandelt werden. Lediglich in den Fällen, wo der niedergelassene Kassenarzt der Meinung ist, dass eine spezialisierte Behandlung in einem Zentrum erforderlich ist, soll der gesetzlich versicherte Kassenpatient an ein Krankenhaus überwiesen werden. Eine Ausnahme hiervon bildet die Einweisung zur krankenhausärztlichen Behandlung durch den Hausarzt, falls dieser der Auffassung ist, dass eine unverzügliche Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist. Dabei wird im Rahmen dieser Einweisung durch die im Krankenhaus tätigen Ärzte geprüft, ob eine stationäre Behandlung erforderlich ist oder die ambulante Untersuchung oder Behandlung ausreicht.

Berufsunfälle (berufsgenossenschaftliche Patienten, sog. D-Fälle) sowie privat versicherte Patienten (freie Arztwahl) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Wo werde ich aufgenommen und was muss ich mitbringen

Für einen geplanten Klinikaufenthalt vereinbaren Sie am besten einen Termin mit dem Sekretariat oder der Patientenaufnahme der Klinik. Nötig hierfür ist eine Einweisung Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes. Am Aufnahmetag sollten Sie an alle notwendigen Dokumente denken, zum Beispiel Versichertenkarte, Personalausweis, Einweisungsschein und den bundeseinheitlichen Medikationsplan.

Sie erreichen uns wochentags von 7 Uhr bis 15:30 Uhr.

Tel. : +49 (0) 6271 83-7200
 

Kommen durch meine Behandlung Kosten auf mich zu?

Als Versicherte/-r einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie innerhalb eines Kalenderjahres für die ersten 28 Tage Ihres Krankenhausaufenthaltes zu einer Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag verpflichtet. Diese Zuzahlung leiten wir an Ihre Krankenkasse weiter. Bitte informieren Sie unsere Mitarbeiterinnen bei der Aufnahme, falls Sie im laufenden Jahr bereits Zuzahlungen geleistet haben. Von der Zuzahlung befreit sind neben Privatpatienten unter anderem Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Versicherte der BG und KVB, Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Fahrt zum Krankenhaus?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Fahrt zum Krankenhaus, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig ist. Hierfür benötigen Sie von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt eine entsprechende „Verordnung einer Krankenbeförderung“. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Verordnung nachträglich ausstellen.

 

Wie kann ich mich auf einen Krankenhausaufenthalt vorbereiten?

Wenn es sich um einen geplanten Krankenhausaufenthalt handelt, sollten Sie die Zeit vorher nutzen, um diesen gut vorzubereiten. Klären Sie wichtige Fragen vorab und treffen Sie Vorkehrungen für Ihre Abwesenheit von zu Hause. Denken Sie außerdem an die notwendigen Unterlagen und persönlichen Dinge, die Sie im Krankenhaus brauchen werden.

Woran Sie vor Ihrem Klinikaufenthalt denken sollten:

  • Falls Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, müssen diese im Vorfeld der Untersuchung oder Behandlung eventuell abgesetzt oder umgestellt werden. Besprechen Sie die Details mit Ihrem behandelnden Arzt.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, Ihre Freunde, Verwandten und/oder Nachbarn über Ihre Abwesenheit. Bei Pflegebedürftigkeit sollten Sie auch den Pflegedienst benachrichtigen.
  • Bitten Sie jemanden, sich um Ihre Wohnung oder Ihr Haus sowie um Haustiere, Pflanzen, Post und Ähnliches zu kümmern, und hinterlegen Sie hierfür einen Schlüssel.
  • Bei längerem Krankenhausaufenthalt: Stellen Sie sicher, dass Ihre laufenden Kosten gedeckt sind. Erteilen Sie bei Bedarf einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht für die Regelung Ihrer Angelegenheiten.
  • Überprüfen Sie, ob in nächster Zeit Termine geplant sind, die Sie besser verschieben oder absagen sollten.
  • Wenn während Ihres Krankenhausaufenthaltes Kinder betreut und versorgt werden müssen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach der Möglichkeit einer Haushaltshilfe.
  • Wenn Sie sich als Angehöriger um einen Pflegebedürftigen kümmern, sollten Sie frühzeitig eine Verhinderungspflege organisieren.
  • Denken Sie an die Zeit nach Ihrem Aufenthalt: Werden Sie eine Betreuung oder Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Pflegebett benötigen? Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Krankenkasse und dem Sozialdienst unserer Klinik.
Welche persönlichen Dinge sollte ich als Patient oder Patientin mitbringen?
  • Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät, Gehhilfe, Stützstrümpfe
  • Kleidung wie Schlafanzug, Bademantel, Trainingsanzug, rutschfeste Schuhe, Kleidung für den Nachhauseweg
  • Dinge, die den Krankenhausaufenthalt angenehmer gestalten, wie zum Beispiel Bücher, Zeitschriften, Musik, Fotos, Schreibutensilien
  • Kontaktdaten von Angehörigen und Freunden 
  • Hygieneartikel zur Körperpflege
  • etwas Bargeld (aus Haftungsgründen möglichst keine hohen Bargeldsummen oder teuren Wertgegenstände)
Gibt es Besuchszeiten?

Es gibt keine festgelegten Besuchszeiten, wir empfehlen jedoch Ihren Angehörigen und Freunden die Nachmittage für Besuche zu nutzen.

Bitte denken Sie daran, dass zu viel Trubel am Krankenbett sowohl für Ihre eigene Genesung als auch für die Ihrer Mitpatienten hinderlich sein kann – appellieren Sie daher an Ihre Gäste, auf die Bedürfnisse anderer Rücksicht zu nehmen und ggf. die Hinweise und Ratschläge der Pflegekräfte zu respektieren.

Für unsere Intensivstation gelten folgende Besuchszeiten:

  • täglich 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gibt es BG-Sprechstunden?

Ja, Dr. Martin Stark verfügt über die Zulassung als D-Arzt. Die BG-Sprechstunde finden nach Vereinbarung statt.

Stellenangebote in der GRN-Klinik Eberbach

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